Wieviel Urlaub bei Minijob dir wirklich zusteht, wissen erstaunlich wenige Menschen – obwohl rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland arbeiten und damit vollwertige Arbeitnehmerrechte genießen. Viele Verträge enthalten Formulierungen wie „kein Urlaubsanspruch wegen Geringfügigkeit“ oder Arbeitgeber rechnen pauschal mit null freien Tagen. Beides ist in den meisten Fällen falsch und kann teuer werden.
In diesem Ratgeber erkläre ich dir als jemand, der seit Jahren Arbeitsrechtsthemen für Laien aufbereitet, wie der gesetzliche Mindesturlaub für geringfügig Beschäftigte berechnet wird, welche Sonderfälle es gibt und wie du deinen Anspruch durchsetzt. Am Ende weißt du nicht nur, wie viel Erholungsurlaub dir im Minijob zusteht, sondern auch, was du tun kannst, wenn dein Chef den Urlaub verweigert oder streichen will.
Wieviel Urlaub bei Minijob steht dir gesetzlich zu?
Die kurze Antwort: Mindestens so viel wie jeder andere Arbeitnehmer – nur anteilig nach deinen wöchentlichen Arbeitstagen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet nicht zwischen Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Wer bis zu 603 Euro monatlich verdient (Stand 2026), hat denselben gesetzlichen Erholungsurlaub wie eine Vollzeitkraft – nur gerechnet auf die Tage, an denen du tatsächlich arbeitest.
§ 3 BUrlG sieht einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche vor. In der Praxis bedeutet das für die übliche Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage jährlich. Vertragliche Klauseln, die Minijobber komplett vom Urlaub ausschließen, sind nach ständiger Rechtsprechung unwirksam. Wer mehr wissen will, welche Rechte Arbeitnehmer generell haben, findet im Artikel Was steht mir als Arbeitnehmer gesetzlich zu? eine gute Übersicht.
Entscheidend ist: Es zählen nicht deine Stunden und nicht dein Verdienst, sondern die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Ein Minijobber, der montags und freitags je vier Stunden arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch wie jemand mit zwei Acht-Stunden-Tagen – nämlich acht Urlaubstage im Jahr. Für deinen konkreten Vertrag brauchst du nur die Wochenarbeitstage zu zählen.
Urlaubsanspruch Minijob berechnen – die Formel
Die Berechnung folgt einer einfachen, aber oft missverstandenen Formel. Sie lautet:
Urlaubstage pro Jahr = (Arbeitstage pro Woche × 24) ÷ 6
Alternativ, wenn im Betrieb mit einer Fünf-Tage-Woche gerechnet wird: (Arbeitstage pro Woche × 20) ÷ 5. Beide Formeln führen zum gleichen Ergebnis. Die Division durch sechs rührt daher, dass das Gesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht – Montag bis Samstag, wobei Sonntage nicht zählen. Mit dieser Rechnung ermittelst du deinen Anspruch für jedes Beschäftigungsmodell zuverlässig.
Urlaub bei Minijob: Konkrete Beispiele nach Arbeitstagen
Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, wie viele Urlaubstage bei festen wöchentlichen Arbeitstagen üblich sind:
| Arbeitstage pro Woche | Urlaubstage pro Jahr |
|---|---|
| 1 Tag | 4 Urlaubstage |
| 2 Tage | 8 Urlaubstage |
| 3 Tage | 12 Urlaubstage |
| 4 Tage | 16 Urlaubstage |
| 5 Tage | 20 Urlaubstage |
| 6 Tage | 24 Urlaubstage (gesetzliches Minimum) |
Stell dir vor, du arbeitest als Aushilfe in einem Café jeden Samstag und Sonntag – also zwei Tage pro Woche. Dein Jahresurlaub beträgt acht Tage. Nimmst du eine Woche frei, verbrauchst du zwei Urlaubstage, nicht fünf. Genau dieser Unterschied verwirrt viele Arbeitgeber und führt zu Streit.
Unregelmäßige Arbeitstage: Der 13-Wochen-Durchschnitt
Arbeitest du nicht jeden Montag, sondern mal dienstags, mal donnerstags, wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor dem Urlaubsantrag herangezogen. Laut § 5 BUrlG ermittelt der Arbeitgeber so die durchschnittliche Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche. Das ist besonders relevant in der Gastronomie, im Einzelhandel oder bei Schichtarbeit im Minijob.
Beispiel: In den letzten 13 Wochen hast du insgesamt 26 Schichttage geleistet. Das entspricht durchschnittlich zwei Tagen pro Woche. Dein Urlaubsanspruch: (2 × 24) ÷ 6 = 8 Tage pro Jahr, anteilig für das laufende Jahr.
Wartezeit und anteiliger Urlaub im Minijob
Nicht jeder Minijobber hat vom ersten Tag an Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. § 4 BUrlG regelt eine Wartezeit von sechs Monaten im Betrieb. Erst danach steht dir der komplette berechnete Jahresurlaub zu.
Vor Ablauf der Wartezeit hast du trotzdem Anspruch auf anteiligen Urlaub: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses. Beginnst du am 1. April und arbeitest zwei Tage pro Woche, stehen dir bis Jahresende neun volle Monate zu (April bis Dezember) – also 9/12 von acht Tagen, das sind sechs Urlaubstage.
Die Wartezeit gilt übrigens auch bei Jobwechsel: Wechselst du nach vier Monaten den Arbeitgeber, beginnt die Uhr beim neuen Job neu. Insgesamt hast du aber keinen Nachteil: Der anteilige Urlaub beim alten Arbeitgeber wird bei Kündigung ausgezahlt oder genommen. Auch in der Probezeit lässt sich dein Urlaubsanspruch ab dem ersten Monat anteilig berechnen.
Urlaubsentgelt im Minijob – so wird dein Urlaub bezahlt
Urlaub im Minijob ist bezahlter Erholungsurlaub. Du erhältst für jeden Urlaubstag das Geld, das du an einem normalen Arbeitstag verdient hättest. Die Berechnung erfolgt nach § 11 BUrlG: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Damit ist klar: Dein Monatsgehalt leidet nicht unter freien Tagen – du wirst für Urlaub bezahlt.
Bei einem klassischen Minijob mit festem Monatslohn von 450 bis 603 Euro ist das Urlaubsentgelt meist einfach: Monatsgehalt geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage im Monat, multipliziert mit den Urlaubstagen. Hast du regelmäßige Zuschläge – etwa für Sonntags- oder Feiertagsarbeit – fließen diese in den Durchschnitt ein.
Wichtig für Studierende und Rentner: Urlaubsentgelt zählt zum Minijob-Einkommen und kann die Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich bzw. 7.236 Euro jährlich (2026) kurzzeitig überschreiten. Laut Deutscher Rentenversicherung sind gelegentliche Überschreitungen in maximal zwei Monaten pro Jahr toleriert, solange der Betrag 1.206 Euro nicht übersteigt. Wer neben dem Minijob noch andere Jobs hat, sollte die Regeln zu Nebenjob und Minijob-Regeln kennen.
Mythen und Fehler rund um den Minijob-Urlaub
In meiner Erfahrung tauchen dieselben Missverständnisse immer wieder auf. Hier die häufigsten – und die korrekte Einordnung:
„Als Minijobber habe ich keinen Urlaubsanspruch“
Falsch. Die Geringfügigkeit der Beschäftigung betrifft Sozialversicherung und Steuern, nicht das Arbeitsrecht. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) handelt es sich bei Minijobs um reguläre Beschäftigungsverhältnisse – inklusive Urlaubsanspruch nach BUrlG.
„Weniger Stunden = weniger Urlaubstage nach Stunden“
Falsch. Auch wer nur zwei Stunden pro Tag arbeitet, bekommt pro Arbeitstag einen vollen Urlaubstag gutgeschrieben. Die Stundenzahl ist für die Urlaubsberechnung irrelevant.
„Urlaub kann der Chef einfach streichen“
Nicht ohne weiteres. Einmal genehmigter Urlaub ist grundsätzlich verbindlich. Nur in engen Ausnahmefällen – etwa unvorhergesehene Betriebsnot – darf der Arbeitgeber umplanen. Details dazu findest du im Beitrag Darf der Arbeitgeber Urlaub einfach streichen?
„Resturlaub verfällt immer am 31. März“
Seit dem BUrlG-Reformgesetz 2021 verfällt Resturlaub erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, wenn der Arbeitgeber dich nicht ausdrücklich und nachweisbar auf die Abgeltung hingewiesen hat. Ohne Mahnung kann der Anspruch bestehen bleiben.
Urlaubsabgeltung bei Kündigung des Minijobs
Beendest du das Arbeitsverhältnis und kannst den Resturlaub nicht mehr nehmen, schuldet dir der Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Das ist eine Einmalzahlung für jeden nicht genommenen Urlaubstag.
Die Berechnung erfolgt wie beim Urlaubsentgelt: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Bei einem Minijob mit 520 Euro Monatsgehalt und zwei Arbeitstagen pro Woche sind das grob 60 Euro pro Urlaubstag – je acht Tage im Jahr also bis zu 480 Euro Abgeltung bei vollständig ungenutztem Urlaub.
Tipp aus der Praxis: Fordere bei Kündigung schriftlich eine Aufstellung der noch offenen Urlaubstage und der geplanten Abgeltung an. Viele kleine Arbeitgeber vergessen das – du verlierst sonst Geld, das dir zusteht. Dein Gesamtanspruch ergibt sich aus Arbeitstagen × Formel minus bereits genommene Tage.
Mehr Urlaub als gesetzliches Minimum – Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Der gesetzliche Mindesturlaub ist eine Untergrenze. Wenn dein Betrieb tarifgebunden ist, können Tarifverträge mehr vorsehen. In der Gastronomie gilt häufig der NGG-Tarif mit oft 26 oder mehr Urlaubstagen bei Vollzeit – anteilig auch für Minijobber. Im öffentlichen Dienst kommt der TVöD infrage. Private Pflegeeinrichtungen haben dagegen oft eigene Tarifverträge und sind nicht pauschal dem TVöD unterstellt – prüfe hier deinen Arbeitsvertrag und die betriebliche Tarifbindung.
Prüfe deinen Arbeitsvertrag und frage nach dem im Betrieb geltenden Tarif. Steht dort „30 Tage bei Vollzeit“, gilt für dich die Umrechnungsformel auf deine Arbeitstage. Tarifliches Recht geht dem Gesetz vor, wenn es für dich günstiger ist.
Was tun, wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub gewährt?
Leider passiert das häufiger, als es sollte – besonders bei kleinen Betrieben und kurzfristig Beschäftigten. Wer seinen Anspruch rechtlich korrekt berechnen kann, steht im Streit deutlich stärker da. Dein Vorgehen in vier Schritten:
- Schriftlich nachfragen: E-Mail oder Brief mit Berechnung deines Anspruchs und Bitte um Urlaubsgenehmigung für konkrete Termine.
- Betriebsrat oder Personalvertretung: Falls vorhanden, einbeziehen. Auch in kleinen Betrieben kann das helfen.
- Gewerkschaft oder Rechtsberatung: IG Metall, ver.di, NGG und andere beraten Mitglieder; Verbraucherzentrale bietet Erstberatung.
- Arbeitsgericht: Als letztes Mittel. Klagen auf Urlaubsgewährung oder Abgeltung sind bei Minijobs üblich und oft erfolgreich, weil das Recht eindeutig ist.
Dokumentiere deine Arbeitstage – am besten mit Stundenzetteln oder der Zeiterfassung des Arbeitgebers. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung (2022) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit dokumentieren. Das ist dein stärkstes Argument bei Streit über die Anzahl der Wochenarbeitstage.
Urlaub im Minijob sinnvoll planen
Acht Urlaubstage klingen wenig – sind aber wertvoll, wenn du sie klug einsetzt. Kombiniere Urlaubstage mit Feiertagen oder Brückentagen, um längere freie Phasen zu schaffen, ohne viele Tage zu verbrauchen. Welche weiteren Rechte dir als Arbeitnehmer zustehen, findest du im Überblick Was steht mir als Arbeitnehmer gesetzlich zu?.
Beantrage Urlaub frühzeitig – idealerweise mehrere Wochen im Voraus. Im Minijob bist du oft unverzichtbar an deinen festen Tagen; frühzeitige Planung hilft dem Betrieb und erhöht die Chance auf Genehmigung. Halte dir die schriftliche Bestätigung auf. So kannst du Brückentage gezielt nutzen, ohne deinen Resturlaub zu verschwenden.
FAQ: Wieviel Urlaub bei Minijob und verwandte Fragen
Wieviel Urlaub bei Minijob steht mir bei 10 Stunden pro Woche zu?
Die Stundenzahl allein ist nicht maßgeblich – entscheidend sind die Arbeitstage. Arbeitest du an zwei Tagen je fünf Stunden, hast du acht Urlaubstage pro Jahr. Arbeitest du an fünf Tagen je zwei Stunden, sind es 20 Urlaubstage. Die Formel lautet: (Arbeitstage pro Woche × 24) ÷ 6.
Habe ich als Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub ab dem ersten Tag?
Ja, aber anteilig. Der volle Jahresurlaub steht dir erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit zu. Davor erhältst du ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Der Urlaub ist dabei stets bezahlt – du verlierst kein Gehalt an freien Tagen. Im ersten Halbjahr rechnest du mit der Zwölftel-Regel.
Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich den Minijob kündige?
Du kannst den Resturlaub vor Kündigung nehmen oder als Urlaubsabgeltung ausgezahlt bekommen. Der Arbeitgeber muss offene Urlaubstage abrechnen. Das gilt auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder bei befristeten Verträgen.
Kann der Arbeitgeber sagen, Minijobber haben keinen Urlaub?
Nein. Solche Vertragsklauseln sind unwirksam. Auch bei 450-Euro-Jobs oder der aktuellen Grenze von 603 Euro monatlich (2026) gilt das Bundesurlaubsgesetz uneingeschränkt. Die Verdienstgrenze ändert nichts am Urlaubsanspruch. Du kannst deinen Anspruch einfordern – notfalls vor Gericht.
Gilt der Urlaubsanspruch auch für Minijobs neben der Rente oder dem Studium?
Ja. Ob Rentner, Student oder Hauptverdiener – wer einen Minijob hat, ist Arbeitnehmer im Sinne des BUrlG. Der Urlaubsanspruch hängt nicht von der Haupttätigkeit ab, sondern allein vom Minijob-Arbeitsvertrag und den dort vereinbarten Arbeitstagen.
Fazit: Dein Urlaubsanspruch im Minijob ist klar geregelt
Wieviel Urlaub bei Minijob dir zusteht, ist keine Grauzone: Das Bundesurlaubsgesetz schützt dich wie jede andere Arbeitnehmerin und jeden anderen Arbeitnehmer. Entscheidend sind deine wöchentlichen Arbeitstage – nicht Stunden, nicht der geringe Verdienst. Mit der Formel (Arbeitstage × 24) ÷ 6 rechnest du deinen Anspruch in Sekunden aus.
Prüfe jetzt deinen Arbeitsvertrag, zähle deine Arbeitstage und vergleiche mit der Berechnung in diesem Artikel. Steht dir mehr zu, als du bisher bekommen hast? Sprich deinen Arbeitgeber an – schriftlich und mit konkreten Zahlen. In zwei Minuten klärst du deinen Anspruch mit der Formel und forderst ein, was dir zusteht. Bei Fragen zu weiteren Arbeitnehmerrechten findest du auf Fragepilot.de Antworten auf nahezu alles rund um Job, Vertrag und Alltag.
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